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Dienstag
15.05.2007

Das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons St. Gallen hat Bundesrat Moritz Leuenberger gebeten, die Vorschriften über Strassenreklamen an Autobahnen zu überdenken. Anlass für das Schreiben an den Vorsteher des Departements Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ist die Wiesenwerbung an der Autobahn A1 bei Gossau SG. Der von einem Landwirt in eine Wiese gemähte Schriftzug «ipsuisse.ch» hatte für Aufsehen gesorgt, weil die St. Galler Kantonspolizei prüfte, ob er allenfalls entfernt werden müsse.

Die Polizei verlangte dies zwar nicht, verzeigte den Bauern aber, gestützt auf die Signalisationsverordnung. Darin heisst es, dass Strassenreklamen im Bereich von Autobahnen und Autostrassen grundsätzlich verboten seien. Erlaubt ist jedoch Firmenwerbung an oder in der Nähe von Gebäuden an der Autobahn. Diese Bestimmung empfindet die St. Galler Justiz- und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter als schwer nachvollziehbar. Sie ist der Meinung, die Vorschrift verstosse gegen die Rechtsgleichheit, wenn ein Grundeigentümer Autobahnwerbung machen dürfe, Dritte aber nicht. Dieser Unterschied sei auch schwer verständlich, wenn mit der Verkehrssicherheit argumentiert werde. - Siehe auch: Neuer Wirbel um Werbung an Berner Autobahnen