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Montag
27.06.2005

Zwei Journalisten sind vor dem Obersten Gerichtshof der USA mit einer Klage gescheitert, mit der sie ihr Recht auf Informantenschutz durchsetzen wollten. Die Washingtoner Richter nahmen die Berufung von Matthew Cooper («Time») und Judith Miller («New York Times») am Montag nicht zur Verhandlung an. Cooper und Miller drohen jeweils 18 Monate Gefängnis, falls sie ihre Quellen in einer brisanten Geheimdienstaffäre nicht nennen. Ein Bundesgericht hatte zuvor bereits eine Entscheidung aus erster Instanz bestätigt, wonach die Journalisten zur Auskunft verpflichtet sind. Cooper und Miller hatten damals angekündigt, sich dem Urteil nicht beugen zu wollen und stattdessen ins Gefängnis zu gehen.

In dem Fall geht es um die Enttarnung der CIA-Agentin Valerie Plame. Die Justiz untersucht, ob Regierungsbeamte Plames Identität gelüftet hätten, um sich auf diese Weise an ihrem regierungskritischen Mann, Ex-Botschafter Joseph Wilson, zu rächen. Wilson hatte im Juli 2003 die von der US-Regierung vorgelegten angeblichen Beweise von versuchten Uran-Käufen des Irak in Niger kritisiert. Die Bundesrichter urteilten Mitte Februar in zweiter Instanz, dass in laufenden Kriminalfällen kein Recht auf Informantenschutz bestehe. Das Gericht stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1972. Die Enttarnung von Geheimdienstagenten ist in den USA eine Straftat.