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Montag
31.03.2008

Ein neues Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben schiesst bei betroffenen Traditionsunternehmen über das Ziel hinaus. Am Montag ist die Vernehmlassung zu der Gesetzesnovelle zum Thema «Swissness» abgelaufen. Gemäss dem Entwurf soll nur noch die Eidgenossenschaft das Schweizerkreuz in einem Wappenschild verwenden dürfen. SVP, CVP und FDP machen sich für die Anliegen der traditionsreichen Unternehmen und Organisationen stark und verlangen eine Ausnahmeregelung. Die FDP schlägt vor, dass Institutionen, welche seit über 20 Jahren das Schweizer Wappen verwenden, dies auch weiterhin tun dürfen. Die SP hat zu der Vorlage nicht Stellung genommen.

«Wir wehren uns mit Händen und Füssen gegen dieses Gesetz», sagte Hans Schorno, Sprecher des traditionsreichen Schweizer Taschenmesser-Herstellers Victorinox, der seit fast 100 Jahren das Schweizer Wappen verwendet. Ein Verbot des Schweizer Wappens greife in die Identität des Verbandes ein, schreibt der Touring Club Schweiz (TCS), der sogar noch länger das Schweizer Wappen in seinem Logo führt. Die Bundesbehörden signalisierten am Montag allerdings Flexibilität in diesen Fällen: «Ich bin überzeugt, dass wir Lösungen finden werden, welche berechtigten Interessen von Unternehmen wie Victorinox und Verbänden wie dem TCS Rechnung tragen werden», sagte Felix Addor, stellvertretender Direktor des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), am Montag.

Der zweite umstrittene Punkt von «Swissness» betrifft den Schutz von Marken und Herkunftsangaben. Als Schweizer Produkte gelten demnach nur noch Waren, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten inklusive Forschung und Entwicklung in der Schweiz anfallen. Diese Regel sei «willkürlich» und nicht für alle Branchen sachgerecht, bemängeln Kritiker. Während für die Industrie die 60-Prozent-Hürde als zu hoch eingestuft wird, fordern Marken- und Konsumentenorganisationen eine neunzig- bis hundertprozentige Wertschöpfung in der Schweiz.

Die Schweizerische Vereinigung zur Förderung der AOC und IGP etwa verlangt, dass «Swiss Food» zu 100 Prozent in der Schweiz gewachsen sein und verarbeitet werden muss. Mit der tieferen 60 Prozent-Regel könnte es sonst «Schweizer Käse» geben, der aus polnischer Milch hergestellt werde, argumentiert die Vereinigung. «Wo ein Schweizerkreuz drauf ist und Schweiz drauf steht, muss Schweiz drin sein», schreibt der Schweizerische Konsumentenschutz (SKS). Bei «Schweizer Lebensmitteln» müssten insgesamt 90 Prozent der Rohstoffe und zwingend alle tierischen Rohstoffe aus der Schweiz stammen, fordert der SKS. - Siehe auch: Skeptische Reaktionen zur «Swissness»-Vorlage