Am kommenden Dienstag kommt die Revision des Urheberrechtsgesetzes in den Ständerat. Im Vorfeld haben am Freitag die Swiss Internet User Group (SIUG) und weitere Organisationen in offenen Briefen den Ständerat darum gebeten, die vorgesehenen Bestimmungen über digitale Kopierbeschränkungen mit Pflichten zu ergänzen, die dann bei der Anwendung der so genannten technischen Schutzmassnahmen beachtet werden müssen. So soll verhindert werden, dass man Musik zweimal kaufen muss, einmal für die Stereoanlage zu Hause und einmal für den MP3-Player für unterwegs.
Auch Textdokumente seien bedroht, heisst es: In den letzten Jahren seien grosse Anstrengungen unternommen worden, Standard-Dateiformate zu definieren, damit Dokumente auf jedem Computer geöffnet werden könnten. Das werde mit dem digitalen Kopierschutz nicht mehr möglich sein, wenn die Anbieter der «technischen Schutzmassnahmen» nicht gesetzlich verpflichtet würden, die nötigen Informationen offen zu legen, damit Programme von anderen Anbietern auch auf die geschützten Dateiformate zugreifen könnten. Ganz wichtig sei dies für Menschen mit Behinderungen, die technische Hilfsmittel wie Screen-Reader, Braille-Displays oder besondere Eingabegeräte verwendeten. - Mehr zum Thema: Revision des Urheberrechts bereit für die Wintersession, Urheberrechts-Seilziehen zwischen Kontrolle und Rechten und Podium Kunstfreiheit in Zürich: «Urheberrecht für die Mottenkiste?»
Freitag
15.12.2006