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Dienstag
13.01.2009

Der Streit um eine URL ist beim Gericht gelandet: Eine vom St.Galler SVP-Nationalrat Lukas Reimann initiierte Website von Personenfreizügigkeits-Gegnern ist auf gerichtliche Verfügung vor Weihnachten durch eine superprovisorische Verfügung vom Netz genommen worden. Die Seite hatte praktisch die gleiche Bezeichnung wie eine Seite von Befürwortern.

Unter www.dabeibleiben.ch kommt jetzt eine grosse Schrift mit «zensiert». Darunter der Text: «Hier waren bis vor kurzem Argumente gegen die Personenfreizügigkeit zu lesen. Eine SP-Richterin hat dies verboten. Die Befürworter der Personenfreizügigkeit brachten vor Gericht vor, dass ihre Anhänger offenbar nicht `JA zur Personenfreizügigkeit` von `Nein zur Personenfreizügigkeit` unterscheiden können und daher angeblich Verwechslungsgefahr bestünde.»

Die Betreiber der Befürworter-Site www.dabei-bleiben.ch, mehrere Jungparteien, führten die Klage an das Bezirksgericht Meilen.

Lukas Reimanns Anwalt Hermann Lei hat die superprovisorische Verfügung des Bezirksgerichts Meilen angefochten. Obwohl die Seite nun geschlossen werden musste, erwartet Lei, dass das Bezirksgericht Meilen in einem zweiten Beschluss seinen Entscheid wieder umstösst.