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Samstag
26.07.2008

Obwohl die Fussball-Europameisterschaft längst vorbei ist, sind die Juristen noch immer mit Public Viewing beschäftigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für solche Grossanlässe auch künftig kein besonderer Tarif gilt. Mit seinem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigte es einen Entscheid der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom April. Dieser betraf unter anderem Bildschirme mit über drei Metern in der Diagonale, die auch an der Fussball-Europameisterschaft zum Einsatz kamen.

Entsprechend diesem Tarif kassierte die Urheberrechtsgesellschaft Suisa 160 Franken für die Dauer der ganzen Fussball-EM. Der Europäische Fussballverband Uefa seinerseits erhob für Public-Viewing-Veranstaltungen ebenfalls Gebühren, allerdings weit höhere. Die Uefa begründet dies damit, dass sie erstmals in der Geschichte der Fussball-EM die Fernsehbilder selber produziert. Aus diesem Grund setzte sie sich beim Bundesverwaltungsgericht dagegen zur Wehr, dass der Suisa-Tarif ausschliesslich gelten soll - erfolglos, wie sich nun zeigt.

Schon im Mai hatte das Gericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen, sodass der Suisa-Tarif für die EM in Kraft treten konnte. Der Wirteverband GastroSuisse zeigte sich am Freitag erfreut über das Urteil. Public-Viewing-Veranstalter müssten demnach auch künftig nur eine Bewilligung der Suisa einholen. - Mehr dazu: Urheberrechtsstreit vor Gericht: Suisa bekommt vorerst Recht und Euro08: Leinwandgebühren wollen auch Suisa und Swissperform