In einer Satire-Sendung verstösst das Wort «Neger» nicht gegen das Rassismusgesetz. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beanstandung gegen eine Radiosendung zurückgewiesen, in der es um Barack Obama ging.
Obama war - vor seiner Wahl zum US-Präsidenten - in der Sendung «Zweierleier» von Radio DRS 1 in einem fiktiven Gespräch zweier Schweizer Touristinnen auf einem Campingplatz in Italien als «Neger» bezeichnet worden. Ein Hörer hatte dies beanstandet.
Die UBI wies am Freitag die Beschwerde mit 9 zu 0 Stimmen ab. Die Satire sei «als solche ganz klar erkennbar» gewesen, sagte Pierre Rieder, Leiter des UBI-Sekretariats, gegenüber der Schweizerischen Depeschenagentur. Und die Mittel der Satire seien nun einmal Überzeichnen und Verfremden. Die Botschaft des satirischen Radiobeitrags habe sich zudem klar gegen latenten Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerichtet. Zum gleichen Befund war Anfang November bereits DRS-Ombudsmann Achille Casanova gekommen.
Abgewiesen hat die UBI am Freitag auch eine Beschwerde gegen die Beitragsreihe «Der Hundecoach» in der mittlerweile eingestellten Sendung «Leben Live» des Schweizer Fernsehens. Die von weit über 200 Personen unterstützte Beschwerde hatte moniert, die Methoden des Hundecoachs Heini Meier seien problematisch, veraltet und würden einen falschen Eindruck über das Erziehen beziehungsweise Therapieren von Hunden vermitteln. Die UBI hat die Beschwerde mit 8 zu 1 Stimmen abgewiesen, die Begründung steht noch aus.
Samstag
06.12.2008