Eine Beschwerde gegen einen Beitrag von «10 vor 10» wurde von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI)abgewiesen. Das SF-Nachrichtenmagazin hatte am 18. August 2005 einen Beitrag über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit am Beispiel von Grossbritannien ausgestrahlt. Zwar weist der Beitrag gemäss UBI Mängel auf, insbesondere eine falsch vermittelte Zahl zu den Rentengeldern. Diese Mängel würden aber Nebenpunkte betreffen, deshalb habe die Sendung die programmrechtlichen Informationsgrundsätze nicht verletzt. Die UBI kam zum Schluss, dass «10 vor 10» die zentrale Aussage, die Personenfreizügigkeit in Grossbritannien habe zu keiner Flut von billigen Arbeitskräften aus Osteuropa geführt, sachlich und transparent begründen konnte und hat die Beschwerde mit 7 zu 1 Stimme abgewiesen.
Donnerstag
27.04.2006