Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat das Gewinnspiel «Play & Win» con Sat.1 (Schweiz) gerügt. Die Zuschauerinnen und Zuschauer seien nicht ausreichend über die Teilnahmebedingungen informiert worden, heisst es in der am Dienstag verbreiteten Stellungnahme. So hätte die Moderatorin praktisch ausschliesslich auf die Telefonnummer hingewiesen und die Zuschauenden über die Konsequenzen beim Gebrauch einer Postkarte im Ungewissen gelassen. Auch Hinweise auf Plattformen wie Teletextseite oder Website mit weiteren Details hätten gefehlt. Wegen dieser mangelnden Transparenz habe «Play & Win» das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, heisst es weiter.
ProSiebenSat.1-Geschäftsführer Christian Gartmann erfuhr am Dienstagnachmittag in München vom Klein Report vom UBI-Entscheid und wies die Vorwürfe der UBI zurück: «Wir haben so gut als möglich über die Teilnahmebedingungen informiert; mehr kann man mit dem besten Willen nicht tun», sagte er. Er wolle das Thema nach seiner Rückkehr in die Schweiz mit den Beteiligten besprechen und die weiteren Schritte beschliessen.
Bei der Sendung «Play & Win» konnte sich das Publikum per Telefon oder Postkarte an den Gewinnspielen beteiligen. Gegen eine im Januar 2005 ausgestrahlten Sendung mit einem Fehlersuchquiz wurde bei der UBI eine Beschwerde eingereicht. Die UBI hiess deshalb die Beschwerde einstimmig gut. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden. Nicht eingetreten ist die UBI bei der Beschwerde auf Beanstandungen bezüglich lotterierechtlichen Aspekten oder der Preisbekanntgabeverordnung. Die anderen Rügen des Beschwerdeführer hätten sich zudem offensichtlich als unbegründet erwiesen.
Sat.1 Schweiz hatte im Februar 2005 die täglich ausgestrahlte Sendung «Play & Win» vorläufig eingestellt. Grund dafür ist eine laufende Untersuchung des Zürcher Statthalteramtes wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz. Mehr dazu: Sat.1 Schweiz: «play & win» wird vorübergehend abgesetzt und Kanton Zürich untersucht TV-Gewinnspiele
Dienstag
29.11.2005