Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Redaktion des Nachrichtenmagazins «10 vor 10» auf dem deutschsprachigen Schweizer Fernsehen (SF1) wegen der Behandlung der Schweizer Therapiestation «Fuente Alamo» in Spanien getadelt. Zwar wurde eine Beschwerde abgewiesen, obschon die UBI darin gewisse Mängel erkannt hatte. Die andere Beschwerde wurde hingegen gutgeheissen. Im ersten Fall ging es darum, dass «10 vor 10» positive Stimmen zu dieser Station durch einen Kommentar abgeschwächt hatte. Im zweiten Fall hätten derartige Stimmen vollständig gefehlt, und die Leiterin habe zu gravierenden Vorwürfen im Zusammenhang mit der Medikamentenabgabe nicht direkt Stellung nehmen können, weshalb die UBI diese Beschwerde guthiess.
Freitag
07.09.2007