Mit der Ausstrahlung des US-Actionfilms «The Glimmer Man» hat das Schweizer Fernsehen DRS die Programmvorschriften nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI), obschon der Streifen Gewaltübergriffe von Polizisten zeigt. Die Beschwerdeinstanz hat die Klage deshalb abgewiesen, wie die UBI am Freitag mitteilte. Der von 87 Personen unterstützte Beschwerdeführer hatte gerügt, dass in «The Glimmer Man» zwei Polizisten auf der Spur eines Serienmörders in Los Angeles in zwei Szenen Foltermethoden anwendeten. So werde in einem Fall einem Verdächtigen bei der Einvernahme ins Bein geschossen. Damit wurden nach Ansicht des Beschwerdeführers zwei Bestimmungen des Programmrechts verletzt: Zum einen liege ein Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze vor, zum andern eine Verherrlichung bzw. Verharmlosung von Gewalt.
Die UBI kam nun aber zum Schluss, «The Glimmer Man» sei weder dazu geeignet, einer gegen die Rechtsstaatlichkeit gerichteten Politik Vorschub zu leisten, noch vermöchten die beanstandeten Szenen die staatliche Ordnung konkret zu gefährden. Nach Ansicht der Beschwerdeinstanz kann von Actionfilmen, in denen es primär um Unterhaltung geht, nicht ein rechtstaatlich konformes Verhalten verlangt werden. Der fiktive Charakter des Films und der beanstandeten Szenen sei für das Publikum ohne weiteres erkennbar gewesen. Gleichzeitig räumt die UBI aber ein, dass die Anhäufung von Darstellungen ungezügelter Gewalt durchaus kritische Fragen aufwerfe. «Es besteht namentlich die Gefahr, dass die Hemmschwelle bei der Ausstrahlung von Filmen mit gewalttätigen Inhalten schrittweise immer tiefer fällt.» Gewalt stelle überdies ein immer grösseres gesellschaftliches Problem dar, heisst es in den Erwägungen der Beschwerdeinstanz. Bei der Auswahl und Programmierung von Unterhaltungsfilmen müssten die Veranstalter deshalb besondere Sorgfaltspflichten wahrnehmen.
Freitag
05.05.2006