Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat einen Beitrag der «Rundschau» von SF 1 vom 12. April dieses Jahres zum Thema «Streit um Erbschaft» kritisiert und eine dagegen erhobene Programmbeschwerde gutgeheissen. Die Sendung habe das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, teilte die UBI am Donnerstag mit. In der Sendung ging es um die Rolle eines Zürcher Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Erbschaft einer deutschen Witwe. Zur Erbschaft gehört eine bedeutende Gemäldesammlung mit Bildern von Ferdinand Hodler und Franz Marc.
Bei den Folgen des Erbschaftsstreits um die Gemäldesammlung habe der Beitrag den Eindruck erweckt, nur aufgrund des für den Beschwerdeführer negativen Ausgangs des Verfahrens vor Bundesgericht würden die Bilder in Zukunft im Kunstmuseum Basel ausgestellt und damit überhaupt der Öffentlichkeit zugänglich. Die «Rundschau» habe es indes unterlassen, zu erwähnen, dass auch der Beschwerdeführer die Kunstgegenstände einem geeigneten Museum zur Verfügung habe stellen wollen, zunächst für 20 Jahre als unentgeltliche Leihgabe. Dieses wesentliche Faktum sei im Bericht nicht erwähnt worden, sodass sich das Publikum zu diesem Teil des Beitrags keine korrekte Meinung habe bilden können. Damit sei das Sachgerechtigkeitsgebot in diesem Punkt verletzt worden. «Der Beschluss erfolgte mit 5:4 Stimmen knapp», schreibt die UBI zum Schluss.
Donnerstag
09.11.2006