Content:

Donnerstag
27.04.2006

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) rügt einen Beitrag über die Schulmedizin der Sendung «Kassensturz» von Schweizer Fernsehen. «Kassensturz» strahlte am 7. Juni 2005 einen Beitrag über die Wirksamkeit von Leistungen der Schulmedizin aus. Der Beitrag nahm Bezug auf den Entscheid des Bundes, Leistungen der Komplementärmedizin künftig nicht mehr durch die obligatorische Grundversicherung zu übernehmen.

Die Sendung kritisierte diesen Entscheid und vermittelte die Botschaft, dass auch mehrere schulmedizinische Leistungen überprüft werden müssten. Laut Beschwerdeführer hat der Beitrag die Haltung der Pharmabranche nicht korrekt wiedergegeben, wie die UBI am Donnerstag mitteilte. Der Beitrag zeigte eine Stellungnahme eines Vertreters von «Interpharma» zur Problematik von Scheininnovationen als Beleg dafür, wie vehement sich die Branche für die Wirksamkeit ihrer Medikamente wehre. Dieses Statement war fast 16 Monate alt. Eine aktuelle Stellungnahme wurde nicht gezeigt. Laut UBI konnte sich das Publikum dadurch keine Meinung zur Haltung der Pharmabranche bilden. Da damit das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde, hiess die UBI die Beschwerde mit 5 zu 4 Stimmen gut.