In der Sendung «SF bi de Lüt - Heimspiel» von Ende August 2008 im Schweizer Fernsehen sind lebende Forellen als Spielzeug missbraucht und instrumentalisiert worden. Das befindet die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und stellt eine Programmrechtswidrigkeit fest. Die gutgeheissene Beschwerde gegen die Sendung rügte ein Fangspiel mit Zuchtforellen in Sempach LU, wie die UBI am Freitag mitteilte. Dieses Spiel erachtete das Gremium mit 5 zu 2 Stimmen als unsittlich und damit programmrechtswidrig. Für die tierschutzrechtlichen Konsequenzen seien die Luzerner Behörden zuständig.
Einstimmig und ebenfalls als unsittlich stufte die UBI die Sendung «Erotic Night» auf dem Privatsender Schweiz 5 vom 14./15. November ein. Beschwerde geführt hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). In den ausgestrahlten Sequenzen aus dem Film «Ken Park» entstehe durch den Zusammenschnitt, den fehlenden Kontext und die fehlenden Dialoge der Eindruck, es handle sich um Kinderpornografie. Das verletze die öffentliche Sittlichkeit und den programmrechtlichen Jugendschutz.
Abgewiesen hat die UBI drei weitere Beschwerden. Nicht eingetreten ist die Instanz auf eine Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken (VgT). Dieser machte geltend, er werde vom Schweizer Fernsehen systematisch boykottiert. Da eine Rechtsgrundlage für solche generelle Beschwerden ohne Nennung der beanstandeten Sendung fehlt, erachtet sich die UBI als nicht zuständig.
Sonntag
22.02.2009