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Donnerstag
21.04.2005

«Pater Harald» kommt auch bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI nicht gut an: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen Sketch in der Sendung «Comedy im Casino» vom 14. November 2004 gutgeheissen. Der Sketch über das Abendmahl habe gemäss der UBI religiöse Gefühle verletzt, und der Akteuer habe sich «in unzulässiger Weise über zentrale Glaubensinhalte der Katholiken lustig gemacht». In der beanstandeten Szene kaute Oliver Hepp als «Pater Harald» provokativ auf einer Hostie herum. Auch der Messwein schien ihn nicht zu begeistern. Der laut UBI «negative Höhepunkt» war erreicht, als sich der «Pater» mit den Fingern Hostienreste aus dem Mund klaubte und einen Mundspray benutze - offenbar gegen üble Gerüche.

Grundsätzlich stelle die satirische Darstellung eines Gottesdienstes und die damit einhergehenden Verletzungen von Gefühlen Gläubiger aber keine Konzessionsverletzung dar, heisst es in der Mitteilung. Die UBI verzichtet entgegen dem Antrag der Beschwerdeführer auf einen Strafantrag beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Umwelt (UVEK). Dagegen muss SF DRS aber innert 60 Tagen einen Bericht vorlegen, wie es solches künftig verhindern will. Die Sendungsverantwortlichen entschuldigten sich in der Folge.

Eine weitere Beschwerde gegen einen anderen Beitrag von «Comedy im Casino» wurde abgewiesen. In einem am 31. Oktober ausgestrahlten Sketch hatte Patrick Frey die Weihnachtsgeschichte nach Lukas verfremdet, indem er die erste und teilweise die nachfolgende Silbe von Substantiven verdoppelte. Auch wenn es problematisch sei, die Weihnachtsgeschichte für dadaistische Sprachspielereien zu benutzen, sehe die UBI «zentrale Glaubensinhalte nicht erheblich berührt.» Mehr dazu: Ombudsmann beanstandet «Pater Harald»