Die kontroverse «Reporter»-Sendung über Gerhard Blocher am Schweizer Fernsehen (SF) war weder unsachgemäss noch manipulativ. Auch hat der Beitrag den Ausgang der Bundesratswahl im vergangenen Dezember nicht unzulässig beeinflusst. Dies hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) am Freitag festgehalten und die Beschwerde einer Privatperson mit 7 zu 1 Stimme abgelehnt. Den Film «Vom Reinfallen am Rheinfall - Betrachtungen des blocherschen Weltbildes» hatte das Schweizer Fernsehen SF am 5. Dezember 2007 ausgestrahlt.
Der Beschwerdeführer machte unter anderem geltend, es handle sich um einen «Kampf-Film», der den damaligen Bundesrat Christoph Blocher kurz vor der Wahl gezielt schlecht gemacht habe. Mit dem Zeitpunkt der Ausstrahlung sei auch das Vielfaltsgebot verletzt. Obwohl auch die Mitglieder der UBI die Gleichsetzung der Weltbilder der beiden Brüder Blocher für problematisch hielten, folgten sie diesen Argumenten nicht. Insbesondere hielten sie den Film nicht für manipulativ, weil die Parlamentsmitglieder ihre Wahl nicht aufgrund eines Fernsehbeitrags fällten.
Samstag
05.07.2008