Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat der Sendung «Kassensturz» von Schweizer Fernsehen DRS auf die Finger geklopft: Eine Sendung zum Thema MBA- Ausbildungen sei einseitig gewesen, schreibt die UBI. Der am 11. Januar 2005 ausgestrahlte Beitrag beschäftigte sich vor allem mit der Graduate School of Business Administration Zurich (GSBA). Insgesamt habe die Berichterstattung des «Kassensturzes» ein «äusserst negatives Bild» über die GSBA gezeichnet. Gegen den Beitrag erhoben der Rektor und ehemalige Absolventen der Schule Beschwerde.
Bei ihrer Prüfung stellte die UBI verschiedene Verstösse gegen das Programmrecht fest. So konnte der Rektor der GSBA nicht zu den gravierenden Vorwürfen der Expertin Stellung nehmen. Und hinsichtlich der Zusammenarbeit der GSBA mit einer amerikanischen Universität unterliess es die Sendung, wesentliche Fakten zu erwähnen. Laut UBI konnte sich das Publikum anhand des Berichtes keine eigene Meinung zum Wert von MBA-Kursen bilden. Der Beitrag habe das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die UBI hiess die beiden Beschwerden gegen den Beitrag mit 9:0 Stimmen gut.
Freitag
07.10.2005