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Dienstag
26.04.2005

Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im vergangenen Jahr 25 Beschwerden eingegangen und zwar 19 gegen das Schweizer Fernsehen der deutschen und der rätoromanischen Schweiz (SF DRS), 3 gegen Televisione svizzera di lingua italiana (TSI) und je eine gegen Télévison suisse romande (TSR) und Radio suisse romande (RSR). Das sind 11 mehr als 2003. Insgesamt ging bei der UBI im 20. Jahr ihres Bestehens die 500. Beschwerde ein. 20 Beschwerdeverfahren hat die UBI 2004 gemäss dem am Dienstag publizierten Jahresbericht erledigt (2003: 17). Die eingegangenen Beschwerden betrafen mit einer Ausnahme ausschliesslich Fernsehausstrahlungen. Die UBI hat 4 Beschwerden gutgeheissen (Vorjahr: 1). Betroffen waren drei auf SF DRS ausgestrahlte Beiträge, nämlich «Rentenmissbrauch» der Sendung «Rundschau» sowie «Kunstfehler» und «IV-Rente» von «10 vor 10».

Rund ein Drittel der Beschwerden (8) richtete sich gegen Beiträge des Nachrichtenmagazins «10 vor 10» von SF DRS. Inhaltlich standen bei den beanstandeten Sendungen politische Themen wie das WEF, Werbeverbote, die Juraproblematik, Politiker (Nationalrat Christoph Mörgeli), Menschenrechte in Kuba und die Situation bei der Invalidenversicherung im Vordergrund. Daneben gaben unter anderem auch der Jugendschutz in drei Fällen, die Verwendung der Begriffe «Ex-Jugoslawien» und «Balkan» sowie die Spuckaffäre im Zusammenhang von Alexander Frei anlässlich der Fussball-Europameisterschaften Anlass zu Beschwerden. Die einzige Beschwerde, die sich nicht gegen SRG-Programme richtete, betraf die bei verschiedenen privaten Veranstaltern ausgestrahlte Jugendsendung «Videogang».