Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat anlässlich ihrer Beratung vom 17. Oktober 2008 eine Beschwerde gutgeheissen und eine weitere abgelehnt.
Gutgeheissen wurde eine Beschwerde gegen einen Beitrag in der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens: Der Beitrag «Skandal um Pflegekind» vom 2. April 2008 kritisierte die aufsichtsrechtliche Untersuchung im Zusammenhang mit der Platzierung eines Pflegekindes. In der Beschwerde wird geltend gemacht, der Beitrag habe die Fakten nicht korrekt vermittelt und die Untersuchungsbehörden hätten nicht zu allen gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen können. Das UBI hiess diese Beschwerde mit 5:2 Stimmen gut.
Abgewiesen wurden die Beschwerden gegen Beiträge in mehreren Ausgaben der Sendungen «SonnTalk» und «Züri News» auf Tele Züri. Die Beiträge hatten die Vergabe der UKW-Radio- und Regionalfernsehkonzession in der Region Zürich-Nordostschweiz zum Thema. Der Beschwerdeführer monierte, diese Beiträge seien einseitig gewesen. Zu gewissen Aspekten habe sich das Publikum keine eigene Meinung bilden können. Überdies hätte eine Aussage des «SonnTalk»-Moderators die Menschenwürde des Geschäftsführers eines Konkurrenten verletzt. Die Beschwerde wurde mit 7:0, 6:1 bzw. 4:3 Stimmen abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte.
Die schriftlichen Begründungen der Entscheide stehen noch aus.
Montag
20.10.2008