Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Télévision Suisse Romande (TSR) bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingereicht und nun Recht erhalten. Der Beitrag sei einseitig und tendenziös ausgefallen. Im zweiminütigen Beitrag ging es um den Inhalt der französischsprachigen Ausgabe der «VgT-Nachrichten». Der VgT-Präsident hatte in einer früheren Ausgabe den Freiburger Staatsrat Pascal Corminboeuf angegriffen und war deshalb wegen ehrverletzender Aussagen verurteilt worden. In der neuesten Ausgabe kritisierte der Präsident, der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen seine Verurteilung einlegte, nun das ganze Verfahren und bezeichnete es als «Justiz-Willkür».
Die UBI entschied nun, TSR habe den Standpunkt des angegriffenen VgT nur ungenügend zum Ausdruck gebracht und das Publikum habe sich aufgrund des Beitrags keine eigene Meinung zum behandelten Thema bilden können. Es hätten annehmen müssen, dass der Präsident des VgT in der neuesten Ausgabe der «VgT-Nachrichten» primär seine früheren Anschuldigungen gegen den Freiburger Staatsrat wiederholt hatte. Dem Präsidenten des VgT sei keine Gelegenheit eingeräumt worden, sich zu äussern, obwohl er sich grundsätzlich dazu bereit erklärt habe, kritisiert die UBI weiter. Zudem sei der E-Mail-Verkehr zwischen ihm und der Redaktion im Vorfeld der Ausstrahlung im Beitrag unvollständig und tendenziös zusammengefasst worden. Die UBI hat die Beschwerde mit sechs zu zwei Stimmen gutgeheissen. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.