Im Jahr 2008 sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 25 neue Beschwerden gegen schweizerische Radio- und Fernsehsendungen eingegangen. Von den im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren hat die UBI vier Beschwerden gutgeheissen, davon eine gegen das deutschsprachige Schweizer Fernsehen wegen Verletzung des Schleichwerbungsverbots (Fall Alinghi). Dies gab die UBI am Donnerstag bekannt.
Von den 25 neuen Beschwerden ging es in 18 Fällen um Fernseh- und in fünf Fällen um Radiosendungen. Ein Fall betraf sowohl das Fernsehen als auch das Radio. Mit 22 Beschwerden stand die deutschsprachige Region im Vordergrund, zwei Mal das französischsprachige und ein Mal das italienischsprachige Gebiet. Es ging dabei um Sendungen des Schweizer Fernsehens SF/SF 1 (15), Radio DRS 1 (3), Radio DRS 2, Radio DRS 3, Télévision Suisse Romande TSR, Radio Suisse Romande RSR, Televisione Svizzera di lingua italiana TSI, TeleZüri und Schweiz 5 (je 1).
Beanstandet wurden überwiegend Informationssendungen von Programmen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft, insbesondere des Schweizer Fernsehens. Die Nachrichtensendungen «Tagesschau» und «10 vor 10» waren mit je fünf Beschwerden am häufigsten Gegenstand einer Beschwerde. Bevorstehende Wahlen und Meinungsumfragen vor Abstimmungen sowie andere politisch sensible Themen - Drogen, Tierschutz, Elektrosmog - standen vor allem im Zentrum der beanstandeten Beiträge.
Die UBI steht seit Beginn des Jahres 2008 unter der Leitung von Medienprofessor Roger Blum von der Uni Bern, der Nachfolger von Denis Barrelet wurde. Aus der UBI ausgetreten ist Ende März 2008 die damals neu in den Bündner Regierungsrat gewählte Barbara Janom Steiner, auf die die ehemalige Generalsekretärin der Bundesversammlung, Mariangela Wallimann-Bornatico, nachfolgte. - Darum ging es im Fall Alinghi: Bundesverwaltungsgericht rügt SRG schon wieder
Donnerstag
26.03.2009