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Samstag
19.03.2011

Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind im letzten Berichtsjahr 14 Beschwerden eingegangen, drei davon hat die UBI gutgeheissen. Die Beschwerden richteten sich gegen Informationssendungen mit aktuellen politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Inhalten. Dabei ging es etwa um laufende strafrechtliche Verfahren gegen bekannte Personen wie Oskar Holenweger oder Carl Hirschmann, um die Berichterstattung im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen oder um Schönheitsoperationen. Die Reality-TV-Formate und Castingshows standen beim Publikum hingegen nicht in der Kritik.

In den drei Fällen, die die UBI guthiess, stellte sie jeweils eine Verletzung des rundfunkrechtlichen Sachgerechtigkeitsgebots fest. Bei den Sendungen handelt es sich um zwei SF-Beiträge und eine «Cash TV»-Produktion. Beim «Tagesschau»-Beitrag ging es um den Fall Holenweger, im Beitrag von «10vor10» um Verbindungen der FDP zur Pharmalobby und im Gespräch, das auf «Cash TV» ausgestrahlt wurde, um die eidgenössische Vorlage über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Die Entscheide zu den beiden letztgenannten Beiträgen wurden von den betroffenen Veranstaltern beim Bundesgericht angefochten.

Am meisten Beschwerden entfielen auf Sendungen des Schweizer Fernsehens, das mit sechs Beanstandungen aber weniger oft in der Kritik stand als noch im Vorjahr, als elf Beschwerden gegen dessen Sendungen eingingen. Danach folgen mit Télévision Suisse Romande TSR (drei Beschwerden) und Radio DRS 1 (zwei Beschwerden) zwei weitere öffentlich-rechtliche Anstalten. Die übrigen drei Beschwerden entfielen auf Sendungen von Presse TV, Tele Züri und des Ostschweizer Fernsehens TVO. Insgesamt sind es weniger als im Jahr 2009, als bei der UBI 16 Beschwerden eingereicht wurden. Bei den Ombudsstellen ist die Zahl der Beschwerden um sechs auf 170 zurückgegangen.

Die UBI vermeldet, dass sie sich vermehrt mit verfahrensrechtlichen Fragen wie Begehren um Ausschluss des Publikums von den Beratungen oder Ausstandsbegehren gegen einzelne Mitglieder beschäftigen müsse, was teilweise zu beträchtlichen Verfahrensverzögerungen führe. Auch andere Beschwerden würden teilweise beträchtliche Umfänge erreichen, berichtet die UBI. So bei der Berichterstattung der Télévision Suisse Romande über die Minarettinitiative, als 27 Fernsehsendungen geprüft werden mussten.