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Mittwoch
06.03.2013

In der «Arena» von Ende Mai diskutierte eine fast reine Männerrunde über das bedingungslose Grundeinkommen, unter anderem mit Roger Köppel und Rudolf Strahm. Dabei verletzte die Politsendung das Gebot der Sachgerechtigkeit, so das Urteil der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (Ubi), die eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen hat. Zentrale Aspekte - nämlich die Sicht von Frauen - seien in der Sendung von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) nicht zur Sprache gekommen, «weshalb sich das Publikum keine eigene Meinung dazu bilden konnte».

Die «Arena»-Zuschauer seien manipuliert worden, hiess es in der Beschwerde: «Durch die fast gänzlich fehlende Vertretung von Frauen sei die Sicht der Frauen nicht zum Ausdruck gekommen. Es sei damit auch der Anschein erweckt worden, es handle sich um einen politischen Vorstoss, der primär Männer betreffe», fasst die UBI die Argumentation zusammen. Weil die Sendung kein Einzelfall sei, müsse zudem eine Instanz geschaffen werden, die sich mit der Gleichstellung von Frau und Mann in Fernsehen und Radio befasst.

Tatsächlich seien Frauen in der Sendung in der Minderheit gewesen, doch könne daraus - mangels Quotenregelung - allein keine Verletzung des Rundfunkrechts abgeleitet werden, so die UBI. Doch habe sie bei ihrer rundfunkrechtlichen Prüfung festgestellt, «dass die Diskussion zur Initiative eine zu enge Optik verfolgte»: «Erörtert wurden primär die möglichen finanziellen Folgen, die Vereinbarkeit mit einem liberalen Staatsverständnis und einem entsprechenden Menschenbild sowie die Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit generell. Aspekte der Initiative, welche vor allem die weibliche Bevölkerung betreffen, kamen dagegen nicht oder nur am Rande zur Sprache», heisst es in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme.

Weitgehend habe die «Arena»-Diskussion den Anschein erweckt, die Initiative betreffe Bereiche wie die Haus- und Familienarbeit oder freiwillige Tätigkeiten gar nicht; dies habe sich, «angesichts des fehlenden Vorwissens des Publikums», negativ auf die Meinungsbildung ausgewirkt. «Die Redaktion der `Arena` hätte genügend Zeit für umfangreichere Recherchen und eine vertiefte Aufbereitung des Themas gehabt. Die Sendung hat aus diesen Gründen das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot verletzt», kommt die Beschwerdeinstanz zum Schluss.

Der Entscheid, der beim Bundesgericht angefochten werden kann, wurde einstimmung gefällt. Nicht eingetreten ist die UBI hingegen auf den Antrag, eine Gleichstellungsinstanz bei Radio und Fernsehen zu schaffen.