Das US-Bundesgericht hat entschieden, dass Twitter Daten von Wikileaks-Sympathisanten ans Justizministerium aushändigen muss. Bereits im Januar hatte das US-Justizministerium von Twitter die Herausgabe von persönlichen Informationen verschiedener Wikileaks-Sympathisanten gefordert. Diese hatten damals aber Protest eingelegt und den Fall ans Bundesgericht weitergezogen, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen. Nun stellte das Bundesgericht aber fest, dass in diesen Fällen keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegen.
Bei den drei Sympathisanten handelt es sich um Rop Gonggrijp, einen niederländischen Hacker, Jacob Appelbaum, einen amerikanischen Programmierer, und Birgitta Jónsdóttir, eine isländische Parlamentsabgeordnete. Sie alle hatten mit Wikileaks zu tun und deuteten an, dass sie in Berufung gehen werden. Das Bundesgericht lehnte es selbst ab, Jónsdóttir von der Herausgabe auszunehmen, um die internationalen Beziehungen nicht zu beeinträchtigen.