Mit einem Communiqué zum Thema Sponsoring am deutschschweizerischen Fernsehen hat sich der Verwaltungsrat der Deutschschweizer Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG-D-VR) am Freitag gemeldet. Doch in der Mitteilung vermisst man eine Bemerkung zum umstrittenen «Traumjob»-Sponsoring. Im Juli 2005 hatte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) «ungenügende Transparenz bei der Nennung des Sponsors Hotel Victoria-Jungfrau sowie einen werblichen Auftritt desselben Sponsors in der Sendung» beanstandet. «Diese Frage ist meines Wissens noch hängig», sagte dazu der Leiter der Geschäftsstelle, Kurt Nüssli, am Freitag zum Klein Report zur Begründung, weil das Thema unerwähnt blieb. Das Departement Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mache immer noch Vorabklärungen zu diesem Thema und habe noch nichts über nächste Schritte verlauten lassen, ergänzte SRG-Sprecher Simon Meyer.
Stattdessen schreibt der SRG-D-VR vollmundig, mit rund 27 Millionen Franken im Jahr würden Sponsoring, Telefon-Service und Requisiten-Placement «einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Service public der SRG in der deutschen Schweiz» leisten. Das Gremium habe «mit Befriedigung festgestellt, dass Sponsoring, Requisiten-Placement und Telefon Services bei SF klaren und strengen Regeln» unterliege. Unter dem Titel Sponsoring kommen laut dieser Information seit 2002 jährlich 22 bis 23 Mio. Fr. zusammen. Eine halbe Million Franken steuert das Requisiten-Placement an die Rechnung bei, und weitere 3 Mio. Franken aus den Telefon-Services (wegen Music-Star sei dieser Betrag in den Jahren 2004 und 2005 auf 4 Mio. Franken angestiegen).
Im Bereich Sponsoring seien die Sendungen finanziell von den Sponsoren unabhängig, unterstreicht der SRG-D-VR weiter. «Sponsoren haben keinen Einfluss auf die redaktionelle Programmgestaltung», heisst es wörtlich. Das Schweizer Fernsehen nehme «Rücksicht auf die Glaubwürdigkeit des Unternehmens und der Sponsoren». Requisiten-Placement finde «ausschliesslich in fiktionalen Programmen und Unterhaltungssendungen» statt, ist weiter zu lesen, wobei die Handlung das Requisit bestimme, nicht umgekehrt. Es gehe hier um die «Verwendung von natürlichen, notwendigen und wünschenswerten Requisiten. Schliesslich schreibt der SRG-VR zu den Telefon-Services (Televoting, TED-Umfragen, Gewinnspiele, Tipp-Spiele und Info-Dienste), diese würden «gezielt und zu einem bescheidenen Tarif (70 Rappen) angeboten. - Mehr dazu: Bakom: SRG verletzt Sponsoringbestimmungen mit «Traumjob»
Freitag
03.02.2006