Die superprovisorische Verfügung gegen die Publikation von Daten aus dem neuen TV-Panel der Mediapulse AG gilt nun explizit auch für die betroffenen TV-Sender und -Vermarkter. Das hat das Obergericht Nidwalden am Montag entschieden und betrifft namentlich die Sender SRG, TeleZüri sowie die Vermarkter Goldbach, Publisuisse und Belcom, die bis auf Weiteres keine TV-Einschaltquoten veröffentlichten dürfen.
Die SRG und TeleZüri, die bereits voreilig Daten veröffentlicht haben, die sie zur internen Nutzung erhalten hatten, haben bei der Publikation damit argumentiert, die Geheimhaltungspflicht gelte nur für die Mediapulse. In seinem neuen Entscheid macht das Gericht hingegen deutlich, dass das Publikationsverbot für alle Beteiligten gilt. Zugleich kritisierte es die Mediapulse, weil sie die Daten zur «zweckdienlichen Nutzung» freigegeben hatte.
Im Entscheid des Obergerichts Nidwalden vom 22. April heisst es, «dass die von der Gesuchsgegnerin ins Recht gelegten Expertenberichte 1 und 2 die von der Gesuchsstellerin in der Hauptsache gemachten Thesen von vornherin nicht zu erschüttern vermögen». Auch könne 3 Plus «überzeugend aufzeigen, dass aufgrund der gesuchsgegnerischen Auftragsdefinition die Schlussfolgerungen der Experten sich nur auf die geprüften, eng definierten Themen beziehen und diverse Problemkreise von vornherein ungeprüft sowie der Qualitätsstandard undefiniert geblieben sind», so das Gericht zu den Experten von Mediapulse.
Dominik Kaiser zeigte sich am Dienstag erfreut über den Entscheid. «Das neue System wurde weder im laufenden Betrieb noch unter realen Bedingungen getestet», wiederholte er seine Kritik. «Mediapulse hat in einem intransparenten Prozess versucht, die Mängel mithilfe von oberflächlichen, theoretischen Expertisen schönzureden und Kritik am System zu übertünchen.»
Nun fordert der Sender die erneute Überprüfung des Systems durch eine unabhängige Organisation.
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