Die Sender Sat.1 Schweiz und Viva Schweiz sowie die rein ausländischen Sender Kabel 1 und DSF (Deutsches Sportfernsehen) haben ein Problem: Das Zürcher Statthalteramt hat ihre Glücksspiele für illegal erklärt. Auch gegen den Sender Star TV läuft ein Verfahren, das aber noch hängig ist. Wird das Urteil rechtskräftig, müssen die Sender Bussen bezahlen und Einnahmen in Millionenhöhe abliefern. Allerdings haben die «Sünder» gegen das Urteil rekurriert, gab Statthalter-Stellvertreter Hansjost Zemp gegenüber der Nachrichtenagentur SDA bekannt. Deshalb gehen die Fälle nun ans Zürcher Bezirksgericht.
«Wir teilen die Auffassung des Statthalteramts nicht», sagte dazu Christian Gartmann, Geschäftsführer von Sat.1 (Schweiz) AG, am Mittwoch zum Klein Report. Er habe sich vorgängig eingehend informiert und festgestellt, dass es schon im Jahr 2001 ein Verfahren gegen einen anderen Sender gegeben habe, das die Bezirksanwaltschaft aber eingestellt habe. Aus Gründer der rechtssicherheit sei er davon ausgegangen, dass dieser Entscheid auch jetzt noch gelte.
Wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Lotteriegesetz hatte der Kanton Zürich vor einem Jahr Strafanzeige gegen die TV-Sender beim Zürcher Statthalter eingereicht. Mit Urteil vom 16. Dezember 2005 hat die erste Instanz nun gegen die TV-Sender entschieden, wie Radio DRS berichtete. Die Spiele waren den Behörden seit längerem ein Dorn im Auge: Der Bund ortete «verkappte Glücksspiele». Da für das Lotteriegesetz die Kantone zuständig sind, wurde der Kanton Zürich direkt tätig. Gemäss dem Urteilsdispositiv wurden die TV-Sender wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz zu Bussen von mehreren tausend Franken verurteilt. Folgenschwerer ist jedoch die mit dem Urteil verbundene definitive Einziehung von aus den Spielen erzielten Gewinnen.
Die TV-Spiele wie «easy cash» oder «call&win» verliefen alle nach dem selben Prinzip: Der TV-Sender stellt eine Quizfrage, das Publikum kann sich per 0901-Nummer beteiligen. Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Zuschauer werden dann zum Spiel zugelassen. Allen Anrufenden wird jedoch die Gebühr von 1.50 Franken verrechnet. Gemäss Statthalteramt verstösst diese Spielweise wegen der fehlenden Chancengleichheit gegen das Lotteriegesetz. Denn bei den am TV erlaubten Wettbewerben müssen sich Spielende auch gratis beteiligen können. Zwar können sie das formell mit einer Postkarte, solche Spieler haben aber nie eine Chance, berücksichtigt zu werden.
Wegen des Verfahrens hatten die Sender vor einem Jahr ihre Glücksspiele eingestellt, seit Mitte 2005 sind sie aber in abegeänderter Form teils wieder im Angebot. Insbesondere wurde neu der Zugang zum Wettbewerb gratis per Internet ermöglicht. Die Veranstalter gehen davon aus, dass damit die Chancengleichheit sichergestellt sei. Das Statthalteramt Zürich hat jedoch erneut ein Verfahren eröffnet. Man sei der Ansicht, dass durch das Internet die Chancengleichheit noch immer nicht gewährt sei. Man könne ja nicht davon ausgehen, dass alle Haushalte über einen Internetanschluss verfügten, sagte Zemp gegenüber der SDA. - Mehr dazu: Kanton Zürich untersucht TV-Gewinnspiele und Gericht entschied: Neun live betreibt kein Glücksspiel
Mittwoch
11.01.2006