Die mittlerweile eingestellten TV-Gewinnspiele auf Sat.1 Schweiz, Viva Schweiz und Star TV waren illegal. Das Bundesgericht hat den Widerruf von drei Mehrwertdienstnummern durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bestätigt. Das Bakom hatte 2005 drei 0901-Telefonnummern widerrufen, die für die Anruf-Spiele verwendet worden waren. Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde der Betreiberfirma entschieden hat. Laut dem Urteil wurden die kostenpflichtigen Nummern für verbotene «lotterieähnliche Veranstaltungen» und damit missbräuchlich eingesetzt.
Ausschlaggebend für die Qualifikation der Spiele als Lotterie war laut Bundesgericht, dass die kostenlose Teilnahme via Postkarte nicht mit den gleichen Gewinnchancen wie bei einem Anruf möglich war. Der Postkartenteilnehmer wusste nicht, wann, bei welchem Rätsel und welcher Gewinnsumme er allenfalls zurückgerufen werde. Der Widerruf rechtfertigte sich gemäss den Lausanner Richtern darüber hinaus wegen den unklaren und missverständlichen Angaben zur Anrufgebühr von 1.50 Franken. Zum einen sei der Preis nicht in der gleichen Grösse eingeblendet worden wie die Nummer. Zum anderen sei beim Konsument der Eindruck erweckt worden, dass die Anrufgebühr erst erhoben werde, wenn er einen Lösungsvorschlag oder zumindest seine Nummer für einen Rückruf habe abgeben können. Tatsächlich hätten aber auch erfolglose Anrufversuche gekostet.
Bei den Spielen wurden die Zuschauer aufgefordert, eine der Nummern zu wählen. Einzelne Teilnehmer wurden zurückgerufen und konnten ihre Antwort auf die gestellte Frage abgeben. Die Spiele wurden in dieser Form eingestellt, nachdem das Zürcher Statthalteramt 2005 ein Verfahren eröffnet und die Erlöse eingezogen hatte. - Mehr dazu: UBI-Tadel für Gewinnspiel von Sat.1 Schweiz, Vorläufig weiterhin umstrittene TV-Gewinnspiele auf Privatsendern und Sat.1 Schweiz und Viva Schweiz dürfen Gewinnspiele wieder ausstrahlen
Donnerstag
18.05.2006