Das Zürcher Bezirksgericht hat den Privatfernsehsenders Star TV zu 2500 Franken Busse und zwei weitere Medienunternehmer zu je 5000 Franken wegen Pornografie verurteilt, wie am Freitag bekannt wurde. Die Hauptverhandlung gegen Star-TV-Geschäftsleiter Paul Grau und die beiden Pornoanbieter Televox AG und Lawa AG hatte bereits im August stattgefunden. Dabei ging es um nach Mitternacht ausgestrahlte Werbespots für Pornovideos zum Herunterladen auf das Handy. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in Kauf zu nehmen, dass sich auch Minderjährige Pornos als MMS aufs Handy laden könnten. Paul Grau kündete am Freitagnachmittag an, das Urteil «aus grundsätzlichen Überlegungen und im Interesse der Werbemedien» an die nächsthöhere Instanz weiterziehen zu wollen.
«Werbung untersteht in der Schweiz klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, für deren Einhaltung die Werbemedien die Verantwortung tragen. Eine Ausdehnung dieser Verantwortung auf Inhalt, Qualität und Vertrieb der Angebote und Dienstleistungen ihrer Kunden bedeutet, dass Redaktoren und Verleger, deren Medien Werbung veröffentlichen, künftig ständig mit einem Bein im Gefängnis stehen», heisst es in der Mitteilung von Paul Grau, der nicht erreichbar war.
Die Verteidiger hatten vor Gericht vollumfängliche Freisprüche verlangt. Es sei nicht Aufgabe der Medienhäuser, die Werbung zu kontrollieren, wurde etwa argumentiert. Es sei Sache der Eltern, dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen nach Mitternacht nicht Zugang zu allen Programmen hätten. Ihre Mandanten hätten bloss eine straflose Unterlassungssünde begangen. Das Gericht sah das nicht so. Es folgte in allen Punkten der Anklage. Die Beschuldigten hätten in Kauf genommen, dass es auch Jugendlichen unter 16 Jahren möglich sei, Pornografie zu konsumieren. Das Verschulden sei allerdings noch eher leicht.
Zum gleichen Thema, aber unabhängig vom Gerichtsverfahren, hatte im August die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und TV (UBI) Stellung genommen. Sie hiess Beschwerden gegen die Fernsehsender Star TV und U1 gut. In den Spots würden unsittliche, entwürdigende und jugendgefährdende Inhalte verbreitet. Damit verletzten sie das Programmrecht. - Siehe auch: UBI heisst Beschwerden gegen U1 TV und Star TV gut
Freitag
27.10.2006