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Dienstag
15.03.2005

Zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen Verstosses gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung verurteilt. Die Strassburger Richter gaben am Dienstag fünf Unterzeichnern einer pro-kurdischen Erklärung Recht, die in der Türkei wegen «Aufrufs zu Hass und Feindschaft» zu Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt worden waren. Dies rügte der Gerichtshof als «unverhältnismässig».

Zugleich wies der Gerichtshof die Regierung in Ankara an, den Klägern, zwei Gewerkschaftern, zwei Anwälten und einem Juradozenten, jeweils 2000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Die Erklärung war im März 1992 von zwei Zeitungen im Osten der Türkei veröffentlicht worden. Der Text, der sich kritisch mit der türkischen Politik gegenüber der kurdischen Minderheit auseinandersetzte, wurde von insgesamt 27 Personen unterzeichnet. Neben den fünf Klägern waren dies Vertreter mehrerer Parteien, unter ihnen die zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Kurdin Leyla Zana.