Die Türkei hat gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung verstossen: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg gab dem Verfasser eines 1996 veröffentlichten Essays Recht, in dem dieser über die blutige Unterdrückung von Kurden im Osten der Türkei geschrieben hatte. Der Gerichtshof wies zugleich die türkische Regierung am Dienstag an, dem Kläger umgerechnet 11 700 Franken Schadenersatz zu zahlen.
In seinem Essay hatte der 72-jährige Autor Zeitungsartikel zitiert, in denen unter anderem von der Gründung eines Kurdenstaates die Rede war. Darauf war er von einem so genannten Staatsgerichtshof wegen «separatistischer Propaganda» zu einem Jahr Haft und einer Geldbusse verurteilt worden. Der Gerichtshof sah dies als unangemessen an. Der Autor habe weder zu Hass noch zu Gewalt aufgerufen. Das Gericht rügte die Verurteilung als Verstoss gegen das Recht auf ein faires Verfahren, weil das Gericht nicht unparteiisch gewesen sei.
Dienstag
08.02.2005