Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwei in der Türkei verurteilten türkischen Journalisten eine Entschädigung von über 6000 Euro zugesprochen. Die zwei Männer waren 1998 wegen kritischer Artikel über das Kurdenproblem und Haftbedingungen in der Türkei zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das türkische Gericht habe mit der Konfiszierung der Zeitschrift der Journalisten gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstossen, hiess es in der Urteilsbegründung der Strassburger Richter vom Dienstag. Dies sei «mit einer Pressezensur gleichzusetzen, die in einer demokratischen Gesellschaft nicht erforderlich» sei, sagten die Richter.
Dienstag
21.03.2006