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Dienstag
25.07.2006

Die Türkei ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erneut wegen Verstosses gegen die Pressefreiheit verurteilt worden. Die Strassburger Richter gaben am Dienstag dem Herausgeber einer Zeitung und einem Journalisten Recht, die wegen der Veröffentlichung eines pro-kurdischen Artikels zu Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt worden waren. Ankara muss den Klägern zusammen 19 000 Franken an Schmerzensgeld zahlen. Die Zeitung «Özgür Bakis» hatte im Jahre 2000 einen Brief und einen Artikel veröffentlicht, die von einem Mitglied der verbotenen Kurdenpartei PKK verfasst worden waren. Darin ging es um den Prozess gegen PKK-Führer Abdullah Öcalan.

Der Chefredaktor wurde anschliessend wegen «separatistischer Propaganda» zu 13 Monaten Haft verurteilt, der Herausgeber zu mehreren Geldbussen. Ausserdem durfte die Zeitung drei Tage lang nicht erscheinen. Diese Strafen wertete der Strassburger Gerichtshof als unverhältnismässig. Die fraglichen Veröffentlichungen hätten zwar harsche Kritik am türkischen Staat geübt, jedoch weder zu Gewalt noch zu Aufruhr oder bewaffnetem Widerstand aufgerufen.