Das Westschweizer Fernsehen TSR hat im Streit um das Schweizer Werbefenster des französischen Konkurrenzsenders M6 einen Teilsieg errungen. Das Bundesgericht hat die Freiburger Justiz angewiesen, die Sache neu zu beurteilen. M6 wird seit Herbst 2001 in Teilen der Westschweiz mit zwei Signalen ausgestrahlt. Das zweite Signal überträgt die Schweizer Werbefenster. Aus Sicht von TSR betreibt M6 mit diesen auf den Schweizer Markt ausgerichteten Werbeblöcken unlauteren Wettbewerb. Insbesondere heble M6 so die von der TSR erworbenen Exklusiv-Ausstrahlungsrechte für verschiedene Filme und Serien aus.
Im vergangenen Januar hatte das Freiburger Kantonsgericht gegen TSR entschieden und festgehalten, dass sich das Westschweizer Fernsehen an die Verkäufer der Ausstrahlungsrechte wenden müsse. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Berufung von TSR nur teilweise gutgeheissen und die Angelegenheit zur Neubeurteilung ans Freiburger Kantonsgericht zurückgewiesen. Da erst das Dispositiv des Entscheides vorliegt, bleibt vorerst unklar, in welchen Punkten TSR Recht erhalten hat.
Mittwoch
05.09.2007