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Dienstag
02.12.2003

Die Genfer Tageszeitung «Tribune de Genève» muss einem Genfer CVP-Grossrat und Geschäftsmann 12 000 Franken Schadenersatz überweisen. Laut Gericht wurde der Betroffene in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Anlass der Klage waren drei Artikel, die im Dezember 2001 und Januar 2002 erschienen waren. Darin wurde der Geschäftsmann bezichtigt, bei der Übernahme einer Discothek von Discount-Preisen profitiert zu haben. Der Betroffene wehrte sich insbesondere gegen den Umstand, in Zusammenhang mit dem Konkurs des Genfer Clubs New-Morning gebracht worden zu sein, dessen Führung für Schlagzeilen gesorgt hatte. Mit zwei Zivilklagen verlangte der Geschäftsmann für sich und seine Firma mehr als eine Million Franken Schadenersatz. Das Gericht verurteilte schliesslich die Herausgeberin der «Tribune de Genève» zu Zahlungen von 2000 Franken an den Geschäftsmann, von 9757 Franken an seine Gesellschaft und zur Übernahme der Parteikosten des Klägers von 6000 Franken. Auf Anordnung des Gerichtes publizierte die «Tribune de Genève» am Dienstag das Urteil, das am 13. Oktober gefällt worden war. Die Zeitung will aber gegen dieses Rekurs einlegen.