Das Genfer Informationsgesetz, seit 2001 in Kraft, hat erste Folgen. Die Tageszeitung «Tribune de Genève» hat sich vor Verwaltungsgericht das Recht erstritten, Zugang zu einem internen Bericht über das Amt für Wohnungswesen zu erhalten. Der zuständige Staatsrat Laurent Moutinot hatte eine Publikation des sehr kritischen Berichts verweigert, worauf die Zeitung den juristischen Weg beschritt. Das Verwaltungsgericht gab der Zeitung nun Recht, wie die «Tribune de Genève» am Dienstag bekannt gab. Die Zeitung erhofft sich nun mehr Transparenz von den Kantonsbehörden.
Laut einem Departementssprecher habe Moutinot im vorliegenden Fall den Schutz der Privatsphäre der kritisierten Personen höher gewichtet als das öffentliche Interesse. Der Verwaltung habe jedoch keine andere Wahl gehabt, als sich dem Entscheid der Justiz zu unterziehen. Die Niederlage vor Verwaltungsgericht werde aber zu keiner Praxisänderung führen, hiess es weiter. Wenn der Staat die Privatsphäre für bedroht hielte, würden die Behörden auch in Zukunft auf eine Publikation des betreffenden Dokuments verzichten.
Dienstag
19.10.2004