Erwin Kessler vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat seinen Ehrverletzungsstreit gegen einen Anwalt eines Medienunternehmens verloren. Dieser hatte sich vor Gericht zu Kesslers Kontakten mit Rechtsextremen geäussert. Laut Bundesgericht war er als Verteidiger dazu berechtigt. Ausgangspunkt des Streits war ein Zeitungsbericht zu einer Dissertation über das Schächten. Im Artikel war von nachweislichen Kontakten Kesslers zur Revisionisten- und Neonaziszene die Rede. Der Präsident des VgT klagte in der Folge wegen Ehrverletzung gegen das Medienunternehmen.
In der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Münchwilen hatte der Anwalt des Medienunternehmens in seinem Plädoyer ausgeführt, Kessler sei zur Erreichung seiner tierschützerischen Ziele bereit, «sich auf unheilige Allianzen mit Gruppierungen des Revisionismus und des Nazitums einzulassen». Dies trug ihm seinerseits eine Anzeige Kesslers wegen übler Nachrede ein. Das Bezirksgericht Münchwilen sprach den Anwalt 2003 frei, was vom Thurgauer Obergericht zunächst bestätigt wurde. Später hiess es die Berufung Kesslers jedoch gut und wies die Sache zu neuem Entscheid zurück ans Bezirksgericht.
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Anwalts nun gutgeheissen. Zwar sind seine Äusserungen nach Ansicht der Lausanner Richter durchaus ehrverletzend gewesen. Indessen seien die Aussagen durch seine anwaltlichen Berufspflichten gedeckt. Rechtsanwälte dürften die Interessen ihrer Mandanten pointiert vertreten, wobei auch eine gewisse Provokation hinzunehmen sei. Im konkreten Fall seien die Äusserungen im Hinblick auf das Prozessthema weder sachfremd noch unnötig beleidigend gewesen. Der Anwalt sei damit im Rahmen des Vertretbaren geblieben, begründet das Gericht sein Urteil.
Donnerstag
09.06.2005