Diese Verbilligung der Posttaxen stelle bis auf Weiteres eine wichtige Stütze für die Regional- und Lokalpresse dar, schreibt die Schaffhauser Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zuhanden der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. Die Verbilligung trage zur Erhaltung einer vielfältigen Schweizer Presselandschaft bei.
Er unterstütze sie notgedrungen, weil auch heute noch keine Verfassungsgrundlage für die gezielte direkte Unterstützung von Titeln der Regional- und Lokalpresse bestehe, schreibt der Regierungsrat weiter. Sie solle nahtlos auch nach dem 1. Januar 2008 weitergeführt werden. Allerdings könne dieses Modell der Presseförderung keine Dauerlösung sein. Der Regierungsrat erwartet deshalb vom Bund, dass er für die weitere Zukunft ein besseres Modell mit einer gezielten Presseförderung ausarbeitet.
Dienstag
09.01.2007