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Donnerstag
02.03.2006

Die Thurgauer Regierung und diejenige des Kantons Graubünden haben sich in ihrer Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes grundsätzlich damit einverstanden erklärt, dass der Bund seine Beteiligung an der Swisscom abgibt. Sie wollen aber die Grundversorgung sicherstellen. Die Bündner Regierung verlangt gesetzliche Bestimmungen, die den Service public auch mit neuen Technologien, wie etwa mit Breitbandanschlüssen, garantieren. Die Thurgauer Regierung favorisiert die Schaffung einer regulierten privatwirtschaftlichen Netzgesellschaft nach britischem Modell. Eine solche verstärke den Wettbewerb. Bei den Massnahmen zur Wahrung der Eigenständigkeit lehnt der Regierungsrat regulative Lösungen ab. Eine Volksaktie garantiere die Wahrung der Eigenständigkeit ohnehin nicht. Statt Aktien gratis abzugeben, solle der Bund den Ertrag aus dem Verkauf seiner Swisscom-Aktien zum Schuldenabbau einsetzen.