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Donnerstag
22.11.2007

Die Thurgauer Regierung ist damit einverstanden, dass konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter vor eidgenössischen Abstimmungen politische Spots senden. Verantwortung für den Inhalt sollten sie keine übernehmen müssen. Der Regierungsrat begrüsst, dass die Staatspolitische Kommission (SPK) auf die demokratiepolitischen Veränderungen des medialen Zeitalters reagiere. Allerdings gebe es einige kritische Punkte, schreibt die Regierung in der Vernehmlassung an die SPK.

So mute es seltsam an, dass die Verantwortung für den Inhalt des Spots nicht allein bei der Partei oder dem Initiativkomitee liegen solle, sondern dass Radio- oder TV-Stationen später zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Es sei zweckmässiger, den Veranstalter, der die Spots unentgeltlich und ohne Einfluss auf den Inhalt senden muss, von jeglicher Haftung zu befreien. Ausserdem sei fraglich, ob eine unabhängige Beschwerdeinstanz die Überprüfungsgesuche überhaupt fristgerecht - also vor der Ausstrahlung - behandeln könne.