Die Thurgauer Regierung ist dagegen, dem Bundesrat Vorschriften zu machen, ob er künftig vor Volksabstimmungen Stellung für oder gegen eine Vorlage beziehen will. Ein Informationsverbot für irgendeine Seite sei grundsätzlich undemokratisch. Unterschiedliche Auffassungen über das richtige Mass der Information seien nicht mit einem Gesetzesparagrafen zu lösen, schreibt die Kantonsregierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an die Staatspolitische Kommission des Nationalrats.
Diese befasst sich mit der pendenten Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda», die den Bundesbehörden das Engagement vor Volksabstimmungen weitgehend verbieten will. Die Staatspolitische Kommission will dem Volksbegehren einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Nach Meinung der Thurgauer Regierung, die selbst in Abstimmungen durchaus für ihre Anliegen wirbt, genügen die bereits existierenden Grundsätze des Bundesrats zu seiner Informationstätigkeit. Zudem sei eine Stellungnahme des Bundesrates unverzichtbar, um einen Ausgleich zu schaffen zu den Informationen der Parteien und Interessengruppen.
Donnerstag
22.06.2006