Die Thurgauer Gerichte sollen einheitlich über Verfahren und Urteile informieren. Geprüft werden soll, ob dafür eine Zusammenarbeit mit dem kantonalen Informationsdienst möglich ist. Eine entsprechende Verordnung soll bis Herbst 2006 vorliegen. Diese Aussagen macht die Justizkommission des Thurgauer Grossen Rates in ihrem Bericht über den Rechenschaftsbericht 2004 des Obergerichts. Sie hat sich im Rahmen der Beratungen mit der Informationspraxis der Thurgauer Gerichte befasst, nachdem diese in letzter Zeit dafür mehrfach kritisiert wurden.
Sie kommt zum Schluss, es sei «alles zu unternehmen, den Imageverlust unserer Gerichte als Folge einer fehlerhaften und unterschiedlichen Informationspraxis zu verhindern». Der Obergerichtspräsident habe eine Informationsverordnung in Aussicht gestellt. Diese solle dafür sorgen, dass künftig alle Gerichte im Kanton gleich informieren. Dabei sollten die Interessen der Gerichte, Behörden, Medien und Opfer jeweils angemessen berücksichtigt werden. Mit der Verordnung sei frühestens im Herbst 2006 zu rechnen.
Die Informationspraxis von Thurgauer Gerichten war vor allem im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Bezirksgericht Arbon kritisiert worden. Dieses hatte das Verfahren gegen einen ehemaligen Lehrer wegen sexueller Übergriffe auf Schüler nicht traktandiert. Das Urteil wurde dann erst veröffentlicht, nachdem die Zeitung «Blick» davon erfahren hatte. Das Arboner Gericht entschuldigte sich anschliessend für dieses Vorgehen und erliess inzwischen eine eigene Informationsvorschrift.
Freitag
23.09.2005