Internetprovider sollen strafrechtlich für Inhalte zur Verantwortung gezogen werden können, die über ihren Rechner im Internet verbreitet werden. Mit diesen neuen Strafrechtsnormen ist die Thurgauer Regierung einverstanden. Die Thurgauer Regierung teilte dem Bundesrat schriftlich mit, sie sei auch damit einverstanden, dass der Bund die Ermittlungen in Fällen übernehme, bei denen noch nicht klar sei, welcher Kanton zuständig sei. Sie lehne aber ein Weisungsrecht des Bundes in solchen Fällen klar ab. Hingegen begrüsst die Thurgauer Regierung, dass sich der Bund bei der Bekämpfung von Straftaten mittels elektronischer Kommunikationsnetze (Netzwerkkriminalität) stärker engagieren will. Vorgesehen ist, Netzwerkanbieter (Provider) strafrechtlich mehr in die Verantwortung für verbreitete Internet-Inhalte einzubinden.
Der Content-Provider (Inhaltsanbieter) ist nach geltendem Recht als Autor für die von ihm ausgehenden illegalen Inhalte in jedem Fall strafbar. Der Hosting-Provider, der dem Inhaltsanbieter einen Speicherplatz im Netz zur Verfügung stellt, soll sich künftig strafbar machen, wenn er vorsätzlich illegale Informationen auf seinen Rechner aufschalten lässt. Der Access-Provider (Zugangsvermittler) soll dann juristisch zur Verantwortung gezogen werden können, wenn er sich aktiv an den strafbaren Handlungen des Content-Providers beteiligt. Beschränkt er sich aber auf die rein automatisierte Zugangsvermittlung, soll er straflos bleiben.
Donnerstag
14.04.2005