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Freitag
06.05.2005

Der Thurgauer Regierungsrat will in Zukunft Regionalprojekte auch ohne Bundeshilfe fördern, wie die Regierung in einem Communiqué vom Freitag mitteilte. Zudem soll die Finanzierung des Marketings und des Tourismus gesetzlich verankert werden. Um diese Vorschläge umzusetzen, legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Vorlage zu Änderungen im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit vor. Darin enthalten sind unter anderem Bestimmungen zur Arbeitsplatzförderung.

Bislang kann der Kanton sich an regionalpolitischen Projekten nur beteiligen, wenn es sich um ein mit Bundesgeldern gefördertes Projekt handelt. Die Gesetzesänderung soll eine Grundlage schaffen, damit sich der Kanton selbstständig an Vorhaben mit regionalpolitischer Bedeutung beteiligen kann. Gefördert werden sollen Projekte, die von einer oder mehreren Regionalplanungsgruppen geführt oder unterstützt werden. Diese Projekte sollen dem kantonalen Richtplan entsprechen. An der Art der Tourismusförderung soll sich nichts ändern. Der Kanton unterstützt Thurgau Tourismus mit jährlich 430 000 Franken und Ostschweiz Tourismus mit 75 000 Franken. Im Bereich Marketing hat der Grosse Rat 1998 beschlossen, ein strategisches Marketingkonzept für den Wirtschaftsstandort Thurgau zu entwickeln. Dafür wurde zwei Mal für jeweils vier Jahre ein Kredit über 2,5 Mio. Franken genehmigt. Die Kampagne soll fortgesetzt und das Konzept alle vier Jahre neu festgelegt werden.

Die regionalpolitischen Projekte sollen aus dem Arbeitsmarktfonds, die Tourismusförderung und das Marketing über das ordentliche Budget finanziert werden.