Im Kanton Thurgau soll Plakatwerbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren verboten werden. Die Thurgauer Regierung hat eine entsprechende Gesetzesbotschaft dem Grossen Rat zugeleitet. Mit dieser Botschaft erfüllt die Kantonsregierung Aufträge, die sie gegen ihren Willen erhalten hat, als das Parlament zwei Motionen als erheblich erklärte. Beide Male hatte die Regierung beantragt, die Vorstösse abzulehnen.
Die jetzt vorgelegte Regelung will die Plakatwerbung für jede Form von Alkohol und Tabakwaren auf öffentlichem Grund oder auf öffentlich einsehbarem Privatgrund verbieten. Dieses Verbot soll auch für Bier, Most und Wein gelten. Zulässig bleibt laut Entwurf die Werbung für Alkohol und Tabak als Bandenwerbung in Sportstadien, durch Videoprojektionen, in Freilichtkinos oder durch grossflächige Aufschriften auf längerfristig parkierten Fahrzeugen. Ebenfalls nicht vom Verbot betroffen sind Tonwerbung, Audiovorführungen, Wirtshausschilder und Leuchtreklamen. Siehe auch: Schweizer Werbung SW mit Kampagne gegen kantonale Werbeverbote und Werbeverbot für Alkohol und Tabak in Graubünden
Samstag
24.12.2005