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Dienstag
20.11.2007

Die Sex-Affäre rund um den FC Thun hat auch einen Medienaspekt, nachdem die Klubleitung die Namen von 18 Personen veröffentlicht hat, die nicht in die Sache involviert sind. Der Klub habe sich «in der Zwickmühle» befunden, wertete der Medienjurist Franz Zeller den Schritt. Zum einen habe er eine Vorverurteilung der polizeilich befragten Spieler vermeiden, zum anderen die eindeutig Unschuldigen nennen wollen.

Die ganze Geschichte sei aus medienrechtlicher Sicht ausgesprochen heikel, führte Zeller aus. Die Untersuchung sei quasi in die Öffentlichkeit verlegt worden. Die Schleuse geöffnet habe die Kantonspolizei Bern, indem sie den Namen des betroffenen Vereins genannt habe. Dieser Schritt sei aber nicht von vornherein unzulässig, schränkte Zeller ein. Er sei dann vertretbar, wenn die Polizei zum Beispiel davon ausgehen musste, dass der Fall ohnehin bekannt geworden wäre.

Als besonders gefährdet erachtet Zeller im vorliegenden Fall die Wahrung des Opferschutzes. Durch die öffentliche Diskussion werde das Mädchnen nun zwangsläufig in ein schlechtes Licht gerückt. In den Medien wurde rasch nach Bekanntwerden der Affäre über Namen spekuliert. Die Boulevardzeitung «Blick» sieht sich mit zwei Klagen von FC-Thun-Spielern konfrontiert, weil sie von der Zeitung zu Unrecht mit der Affäre in Zusammenhang gebracht worden seien, wie die Klubleitung am Donnerstag sagte. Eine Klage sei bereits erfolgt, die andere werde eingereicht, sobald der betroffene Spieler aus dem Ausland zurückgekehrt sei.

Der Pressrat will den Fall nicht von sich aus aufgreifen, sondern abwarten, ob jemand in dieser Sache vorstellig werde, wie Presseratspräsident Peter Studer auf Anfrage bekannt gab.