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Sonntag
28.10.2007

Im Buch «Swissfirst - Die verlorene Ehre einer Schweizer Bank» nimmt Thomas Matter erstmals umfassend Stellung zur Kampagne gegen ihn. Der Mitgründer der Swissfirst-Gruppe beschreibt den Aufbau seiner Bank, den Zusammenschluss mit der Bellevue Bank und seine Lehren aus den Ereignissen, die als «Swissfirst-Affäre» bekannt wurden. Das Buch aus dem Zürcher Orell Füssli Verlag erscheint am Montag. Das Wirtschaftsmagazin «Bilanz» hat in der Oktober-Ausgabe bereits einige Auszüge publiziert.

Für Thomas Matter handelt es sich um eine «Rufmordkampagne», die sich zu einem veritablen Mediengewitter und einer eigentlichen Staatsaffäre ausgeweitet habe. «Bis zum heutigen Tag haben sich keine lautstark gegen den Autor erhobenen Anschuldigungen wie Schädigung von Pensionskassen, Insidervergehen, Betrug und Schmiergeldzahlungen erhärtet», schreibt der Verlag im Lancierungstext.

Die «NZZ am Sonntag», als die zentrale Kritikerin des Bankendeals, doppelt in der jüngsten Ausgabe wieder nach. Auf zwei Seiten wird über die Affäre berichtet. Die Professorin und Juristin Monika Roth wird in einem Interview - als «unabhängige Anwältin», wie die Zeitung schreibt - über die Bankenfusion und die Reaktion der Bankenkommission befragt. Sie komme zu einem andern Schluss als Matter. Dieser habe schliesslich Ende Woche seine Beschwerde vor Bundesgericht zurückgezogen. Seine Anwälte hätten offenbar die Beschwerde als chancenlos eingeschätzt, weiss die «NZZ am Sonntag» weiter zu berichten.

Unter dem Titel «Die Behauptungen von Thomas Matter - und die anderslautenden Fakten» nimmt die Sonntagsausgabe der NZZ das Geschehen erneut unter die Lupe und widerspricht den Aussagen von Matter. Es hätten nicht alle Beteiligten vom Deal profitiert. Dabei wird auch auf die Haltung der Bellevue Bank verwiesen, die den Entscheid der Eidgenössischen Bankenkommission sofort akzeptiert habe und freiwillig eine Spende an das Zürcher Kinderspital leistete. Von den andern Sonntagszeitungen wird das Buch von Matter und die Bankenaffäre mit keinem Wort erwähnt. Das Thema bleibt offenbar für die NZZ virulent, vielleicht weil das Zürcher Obergericht im Februar 2006 in einer Klage gegen die NZZ entschieden hatte und der Fall noch nicht ausgestanden ist.