Am Dienstag, 22. August, beginnt vor dem Zürcher Bezirksgericht die Verhandlung in einem für die Medien und die Werbeauftraggeber interessanten und wichtigen Fall. Es geht um die Frage, ob die Medien für Inhalte haftbar gemacht werden können, die Werbeauftraggeber in den Medien platziert haben. Durchgespielt wird das Thema anhand von Spots von zwei MMS-Anbietern, die nach Mitternacht auf dem Privatsender Star-TV für Downloads von 30-Sekunden-Pornofilmen Werbung gemacht hatten. «Ich soll mangelnde Vorkehrung zum Jugendschutz getroffen haben», präzisierte am Montagabend Star-TV-Geschäftsführer Paul Grau gegenüber dem Klein Report.
Für Paul Grau besteht die Gefahr, dass die Medienfreiheit und das schweizerische Medienstrafrecht «in grober Weise verletzt» würden, wenn man ihn verurteilte, wie er sagte. «Ich werde mich bis vor Bundesgericht gegen eine Verurteilung wehren», kündete er an, da andernfalls ein «Flächenbrand» drohe, wie er gegenüber dem Klein Report ausführte. «Niemand käme auf die Idee, mich für die Inhalte beispielsweise einer Autowerbung oder eines Finanzdienstleisters haftbar zu machen», zog er einen Vergleich, «genau dies wäre aber möglich, wenn man den Ansatz des Staatsanwalts weiter verfolgt.» Grau rechnet nicht damit, dass das Gericht am Dienstag bereits ein Urteil fällt.
Montag
21.08.2006