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Mittwoch
25.04.2007

Das Thema Gewinnabgabe wegen eines persönlichkeitsverletzenden Artikels im «Sonntagsblick» bleibt ungelöst, weil sich die Konfliktparteien aussergerichtlich geeinigt haben. Ringier-Sprecher Marco Castellaneta bestätigte am Mittwoch einen Bericht des Medienmagazins «Klartext». Über den Inhalt des Vergleichs haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart, sagte der Verfasser des Berichts, Presserats-Präsident Peter Studer, am Mittwoch gegenüber dem Klein Report. Im vergangenen Dezember hatte das Bundesgericht vom Ringier-Verlag die Herausgabe des Gewinns von zwei Ausgaben des «Sonntagsblicks» verlangt, weil dieser die Persönlichkeit des Vaters der Baselbieter Tennisspielerin Patty Schnyder verletzt habe. Der «Sobli» hatte ihn unter anderem als Taliban bezeichnet. Das Gericht in Lausanne wollte einen seit 22 Jahren bestehenden Artikel im Zivilgesetzbuch erstmals anwenden und wies das Zürcher Obergericht an, die Summe festzulegen. Dieses Urteil vom vergangenen Dezember hatte für erhebliches Aufsehen in der Medienbranche gesorgt.

Jetzt wird doch nichts daraus, wie «Klartext» in seiner neuesten Ausgabe schreibt: «Kurz nach der Urteilsverkündung hat Vater Schnyder ein Vergleichsangebot des Hauses Ringier angenommen», heisst es im Beitrag von Peter Studer. Der Autor, promovierter Jurist sowie ehemaliger Chefredaktor des «Tages-Anzeigers» und der «Tagesschau», zerpflückt das Bundesgerichts-Urteil im weiteren gründlich und lässt kaum einen guten Faden am seiner Ansicht nach realitätsfernen Entscheid. Eine kleine Kostprobe: «Die Herausgabe einer Boulevardzeitung rückt allmählich in die Zone einer Kausalhaftung. Das heisst: Das Medienhaus würde ohne Rücksicht auf den bewiesenen konkreten Kausalzusammenhang zwischen einzelnen Artikeln und schuldhaften Vermögens- oder Seelenschädigungen im Einzelfall haften. Sondern einfach, weil es einen gefährlichen, mit angeblich aufreizenden Werbesprüchen garnierten Betrieb führt.» - Mehr dazu: Bundesgericht begründet Forderung nach Gewinnabgabe und Präzedenzurteil: Bundesgericht verlangt Gewinnabgabe von Ringier