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Montag
16.02.2009

Das Schweizer Fernsehen muss dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wegen unzulässiger Sponsorenwerbung für den Touring Club der Schweiz (TCS) 341 000 Franken abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Einziehung der Einnahmen wegen eines «klaren Fehlverhaltens» der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als gerechtfertigt bezeichnet. Im Reisemagazin «Einfachluxuriös» war ab 2006 der Text verwendet worden «Einfachluxuriös reise - mit em Uslandschutz vom TCS». Und zur Wetterprognose «Meteo» hiess es unter anderem: «Bi jedem Wätter mit Meteo und em Rächtsschutz vo TCS».

Dies seien unzulässige Werbeaussagen gewesen, hatte das Bakom im Februar 2008 festgehalten und hat jetzt Recht erhalten. Laut den Richtern in Bern steht fest, dass die Aussagen verbotenerweise werbende Wirkung hatten. Es sei der Eindruck vermittelt worden, dass der Sponsor TCS dank seiner Versicherung unbeschwertes Reisen ermögliche beziehungsweise bei jedem Wetter umfassenden Schutz biete. Der SRG habe die Unzulässigkeit der Aussagen bekannt sein müssen, weshalb ihr insofern ein unentschuldbares Fehlverhalten vorzuwerfen sei, hielt das Bundesverwaltungsgericht fest. Die Schwere der begangenen Rechtsverletzung rechtfertige die Einziehung ohne Weiteres. Dies umso mehr, als die SRG «Wiederholungstäterin» sei und entweder nicht gewillt oder dann nicht in der Lage sei, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

Die SRG hatte erfolglos argumentiert, dass ihr das Bakom die Einziehung vorgängig hätte androhen müssen. Zudem hätte das Bundesamt sie im Sinne einer milderen Massnahme darauf aufmerksam machen müssen, dass sie bei zweifelhaften Sponsoringbillboards vorgängig eine «Genehmigung» einzuholen habe. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Laut SRG-Pressesprecher Daniel Steiner steht noch nicht fest, ob die SRG Beschwerde erheben will. iehe auch: SRG-Sponsoring-Verstoss: «Das hätte man wissen müssen»